Ihr Besuch im St. Josef Krankenhaus Haan
In Corona-Zeiten

Auf Basis der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gelten folgende Besuchsregeln
- Besuche sind ab dem 1. Tag des stationären Aufenthaltes möglich.
- Es besteht eine Auskunftspflicht über einen tagesaktuell durchgeführten negativen Selbsttest, der zum Beispiel bei einer bestehenden Symptomatik vor Ort wiederholt werden muss.
- FFP2-Maskenpflicht im gesamten Gebäude, auch in den Patientenzimmern.
- Wir empfehlen weiterhin eine Besuchsperson pro Patient/pro Patientin und Tag für eine Stunde in der Zeit zwischen 15.00 und 18.00 Uhr.
- Auf der Isolierstation gilt ein Besuchsverbot.
- Alle geltenden Hygieneregeln zur Händedesinfektion, Husten- und Niesetikette, usw. sind unbedingt einzuhalten.
- Ausnahmen sind nach Rücksprache mit dem Ärztlichen Dienst in besonderen Situationen möglich, z.B. bei der Begleitung Sterbender oder bei gesetzlichen Betreuungen.
Danke für Ihr Verständnis!
Nur gesunde Mitarbeitende können helfen.
Helfen Sie uns, damit wir weiter für Sie da sein können.
Ihr Krankenhaus-Aufenthalt im St. Josef Krankenhaus Haan
in Corona-Zeiten

Das St. Josef Krankenhaus Haan hat nicht nur SARS-CoV-2 im Blick, sondern auch die anderen Patienten, die die Kliniken brauchen. Die Versorgung in ambulanten, stationären und diagnostischen Bereichen wird daher schrittweise hochgefahren.
Die Abläufe wurden an die Pandemie angepasst, um infektiöse von den nicht infektiösen Patienten zutrennen. Es wird sichergestellt, dass ausreichende Kapazitäten für die Behandlung von SARS-CoV-2-Patienten zur Verfügung stehen. Wir bitten daher um Verständnis, dass es in dieser besonderen Situation Gründe geben kann, ihren Eingriff kurzfristig zu verschieben.
Vor Ihrem ambulanten oder stationären Aufenthalt bitten wir Sie ausdrücklich:
- Bitte reduzieren Sie Ihre sozialen Kontakte!
- Wir werden Sie circa zwei Tage vor einer Behandlung in unserem Haus telefonisch kontaktieren und Sie nach Ihrem Gesundheitszustand befragen. Sollten Sie selbst typische Symptome wie Fieber, Husten, Schnupfen bemerken, melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrem behandelnden Arzt in der Klinik. Der Arzt entscheidet, ob eine Behandlung möglich ist.
- Es ist wichtig, dass die ergriffenen Infektionsschutzmaßnahmen nach wie vor bestehen bleiben. Zu Ihrem und unserem Schutz. Und hier sind wir auf Ihre Hilfe unbedingt angewiesen.
Zu Ihrem und unserem Schutz
Gerne möchten wir Ihnen die Sorge nehmen, dass Sie sich bei Ihrem anstehenden Eingriff auf ein besonderes Risiko einlassen. Wir bitten Sie daher, die folgenden Maßnahmen strikt einzuhalten:
- Ausreichende Händehygiene: Händewaschen mit ausreichend Seife und mindestens 30 Sekunden
- Abstand halten: mindestens 1,5 Meter
- Befolgen der Hustenetikette: Husten und Niesen in die Ellenbeuge, keine Nutzung von Stofftaschentüchern, keine Wiederbenutzung von Papiertüchern
- Korrektes Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung: Bei Betreten des Krankenhauses erhalten Sie von uns einen Mund-Nasen-Schutz. Diesen Schutz tragen Sie bitte immer, wenn Sie Ihr Zimmer verlassen, denn in den Gängen ist der Abstand schwer einzuhalten. Gerne können Sie Ihren eigenen Mund-Nasen-Schutz mitbringen.
Gleichzeitig beachtet unser Personal auch diese Maßnahmen. Das bedeutet, dass wir Ihnen mit dem gebotenen Abstand begegnen werden. Lassen Sie sich dadurch bitte nicht verunsichern. Vielmehr gilt: wir nehmen Ihr Anliegen und Ihre Sorgen ernst.
St. Josef Krankenhaus Haan
Robert-Koch-Straße 16
42781 Haan
Telefon 0 21 29/9 29-0
Telefon 0 21 29/9 29-4 26 97 (interne Durchwahl)
Telefax 0 21 29/9 29-4 21 70
Parken
In der Robert-Koch-Straße gibt es direkt vor dem St. Josef Krankenhaus Haan gebührenpflichtige Parkplätze. Die Zufahrt ist augeschildert.
Ein Kassenautomat befindet sich in der Eingangshalle des St. Josef Krankenhauses Haan.
Tarife
- die erste halbe Stunde der Parkzeit ist kostenfrei
- die zweite halbe Stunde der Parkzeit kostet 1,00€
- Kosten pro Stunde maximal: 1,50€
- Kosten pro Tag maximal: 8,00€